Was wir machen

Ein Hauptanliegen ist die Etablierung von L-E-R, bzw. Philosophie in der Sek II.

Vorüberlegungen

Brandenburg und Berlin sind die einzigen Bundesländer, in denen für die Sekundarstufe II (Klassen 11-12/13) kein ordentlicher Unterricht in einem wertebildenden Fach (Ethik, Religionsunterricht, Religionskunde, Philosophie) vorgesehen ist. 1 Durch Stundenplanänderungen (in 9. Klasse zweistündig, statt in 9. und 10. Klasse jeweils einstündig) endet L-E-R meist sogar nach der 9. Klasse. Dies ist umso bedauernswerter, als Lehrerinnen und Schülerinnen berichten, dass ab der 10. Klasse Werte- und Religionsreflexion nachgefragt ist und besonders nachhaltig wirkt. Zwar ist „Philosophie“ in der Stundentafel des Landes Brandenburg als Wahlfach in der Sek II vorgesehen, aber es wird kaum angeboten, da das Land keine Lehrkräfte hierfür ausbildet. Wo es angeboten wird, melden sie Schüler*innen an.
Viele ehemalige L-E-R-Studierende wünschen sich zudem, das Philosophie oder L-E-R in den höheren Klassen unterrichten zu können. Daher hat das Institut LER folgende Initiative gestartet:

  • Am 16.12. 2013 trat das Institut L-E-R an das Wissenschaftsministerium mit dem Angebot heran, ein lehramtsbezogenes Studium für das Fach Philosophie aufzubauen.
  • Am 28.02. 2014 bat das MBJS das Institut L-E-R, ein Modell zu entwickeln, in dem ein gemeinsamer „Bachelor LER/Philosophie“ zu einem „Master L-E-R Schwerpunkt Sek I“
    oder zu einem „Master Philosophie Schwerpunkt Sek II“ führt.
  • Eine Studienkommission der Institute L-E-R und Philosophie hat – unter Berücksichtigung Vorgaben der KMK-Vorgaben und der universitären Ressourcen – eine Studienordnung entwickelt.

Ergebnis war ein Säulenmodell mit der Aufteilung der Studienplätze: 45 Plätze wie bisher „Bachelor L-E-R“ weiterführend zum „Master L-E-R für Sek I“; und daneben 15 Plätze für einen Bachelor Philosophie/L-E-R weiterführend zum Master Philosophie für Sek II. Die Institute L-E-R und Philosophie verfügen über die erforderlichen fachwissenschaftlichen sowie fachdidaktischen Ressourcen und könnten diesen Studiengang kapazitätsneutral anbieten.

  • Für diese 15 Studierenden sind Seminarschulen notwendig, in welchen Masterpraktika und der Vorbereitungsdienst stattfinden. 16 Schulen im Land Brandenburg kommen hierfür in Frage: 6 staatliche Gymnasien, 6 private Gymnasien, 2 staatliche Gesamtschulen, 1 private Gesamtschule, 1 Oberstufenzentrum (lt. Zählung des MBJS kommen nur 6 öffentliche Schulen als Ausbildungsschulen in Betracht).
  • Im Juli 2015 brach das Ministerium die Überlegungen ab, da sich „veränderte bildungspolitische Schwerpunktsetzungen ergeben“ hätten. Die weitere Diskussion zur Einführung eines entsprechenden Studiengangs könne „jedoch zu einem ggf. geeigneten Zeitpunkt fortgesetzt werden“.

Um das Ziel zu erreichen, gibt es nun zwei Wege:

  • Das MBJS schlägt vor, dass die Universität Potsdam ein Angebot für ein Zertifikatsstudium zum nachträglichen Erwerb der Lehrbefähigung im Fach Philosophie gem. Befähigungserwerbsverordnung anbietet. Hierfür planen wir ein zweisemestriges Weiterbildungsprogramm (18 SWS), mit dem im Beruf stehende L-E-R-Lehrer*innen (für Sek I) zu Philosophie-Lehrer*innen (für Sek II) ausgebildet werden. Sie würden dann als Seminarlehrer*innen für Lehramtsstudierende zur Verfügung stehen.

Wenn das Zusatzzertifikat gut nachgefragt und von Schulleiter*innen akzeptiert wird, könnte ein Weiterbildungsstudiengang Philosophie für L-E-R-Absolventen*innen und     L-E-R-Studierende im Umfang von 30 SWS entstehen. Das langfristige Ziel wäre die Einrichtung eines grundständigen Studiengangs L-E-R/Philosophie für Schulen mit gymnasialer Oberstufe.

Problem: Ermäßigungen für Lehrkräfte und finanzielle Unterstützung werden von Seiten des MBJS nicht gewährt. Zertifikatsstudien sind kostenpflichtig (ca. 2.800 € pro Student*in) und amtierende Lehrer*innen werden hierfür nicht freigestellt. Versuche, eine externe Finanzierung für die Weiterbildung von 15 Studierenden (insges. 45.000 €) zu bekommen, sind fehlgeschlagen.

  • Der zweite Weg wäre die Änderung der Stundentafel für die gymnasiale Oberstufe.      L-E-R würde als ordentliches Schulfach in den Klassen 11-13 weitergeführt. Dies müsste der Landtag beschließen, d.h. die entscheidenden Fraktionen müssten überzeugt werden, dass dies eine politisch sinnvolle Änderung ist.

Voraussetzung: Den Abgeordneten kann eine Liste von Schulen vorgelegt werden, welche die Einführung von L-E-R als ordentliches Fach in Sek II wünschen. Zudem wäre die Vorlage eines Curriculums hilfreich, aus dem hervorgeht, was der Unterricht zur Bildung von reifen, verantwortlichen Personen beiträgt.

Johann Hafner

Fußnoten: [1] Ethikunterricht wird in 12 Bundesländern unter den folgenden Bezeichnungen erteilt: „Ethik“ in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland („Allgemeine Ethik“ in GOS), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, „Werte und Normen“ in Niedersachsen, „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (L-E-R) in Brandenburg und „Praktische Philosophie“ (in der Sekundarstufe I) in Nordrhein-Westfalen. In den meisten Bundesländern wird „Ethik“ als ordentliches Lehrfach bis zum Abitur unterrichtet. In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern wird in der Sekundarstufe 2 stattdessen „Philosophie“ angeboten. 2017/18 besuchten in Brandenburg 90.357 Schüler*innen den L-E-R-Unterricht, 38.095 den evangelischen Religionsunterricht, 5.409 den katholischen RU und 2.366 den humanistischen Lebenskundeunterricht. Vgl. Schuldatenerhebung des Schuljahrs 2017/18 ,Zusatzerhebung Religions- und Lebenskundeunterricht 2017/18 (ZENSOS); Fachverband Ethik (Bundesverband): Denkschrift zum Ethikunterricht (2016), auf: http://fachverband-ethik.de/index.php?id=7 (12.5.2017); Erwin, Claudia: Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Schulfach Ethik/Philosophie, Berlin 2001; Roew, Rolf/Kriesel, Peter: Einführung in die Fachdidaktik des Ethikunterrichts, Stuttgart 2017.

2015 hat der Fachverband eine Kleine Anfrage zu Situation und Perspektiven von L-E-R gestellt, u. a. zur Verteilung von fachgerecht ausgebildeten und fachfremd unterrichtenden Lehrkräften, zur Zweckentfremdung von L-E-R-Stunden, zum Einstellungsbedarf von neu ausgebildeten Lehrkräften oder zur Aufnahme von Referendar*innen:

Die Denkschrift zum Ethikunterricht von 2016 bietet Informationen zur historischen Entwicklung und zum Status der Ethikfächer (inkl. L-E-R), Datenanalysen zu Schülerzahlen, zu Anteilen von fachfremdem Unterricht, zur Ausstattung mit Fachberatern und zu Referendariatsplätzen etc. sowie Zukunftsperspektiven und Forderungen.

– Presse-Ausrisse

– Fachtage: www.uni-potsdam.de/de/ler/archiv/veranstaltungen

Kooperationen:

– Dachverband Ethik e.V.

– Fachverband Ethik in Berlin

– LISUM (Landesinstitut für Schule und Medien)

– Forum Religionen im Kontext – Toleranzedikt e.V.